Die Entlassung
Ihre Genesung ist so weit fortgeschritten, dass die Behandlung in unserem Haus abgeschlossen werden kann. Ihr Arzt informiert Sie über evtl. weitere Schritte einer Behandlung. Er bespricht mit Ihnen Maßnahmen, wie z. B. die weitere Medikamenteneinnahme, Vermeidung von Wundinfektionen und gibt Ihnen Hinweise, die Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt noch beachten sollten. Sie erhalten einen vorläufigen Entlassbrief.
Stellt sich im Laufe des Krankenhausaufenthalts heraus, dass nach der Entlassung pflegerische Unterstützung notwendig ist, schalten wir unseren Sozialdienst ein. Dieser kümmert sich um das weitere Entlassmanagement und stellt Kontakte zu nachfolgenden Betreuungsteams her.
Damit wir die nachfolgenden Patientinnen/Patienten zeitgerecht aufnehmen können, ist es zwingend notwendig, dass Sie bis 8:30 Uhr Ihr Patientenzimmer verlassen haben.
Bevor Sie das Haus verlassen, melden Sie sich bitte auf Ihrer Station bei einer Pflegekraft ab. Sie sollten nicht eigenständig am Straßenverkehr teilnehmen. Lassen Sie sich abholen. Die Information ruft Ihnen gern ein Taxi.
Haben Sie nichts vergessen?
Denken Sie bitte bei Ihrer Entlassung an alle persönlichen Gegenstände und Wertsachen! Geben Sie den Türchip bei einer Pflegekraft ab.
Bei unserer Information können alle gesetzlich versicherten Patienten die Zuzahlung nach § 39 Abs. 4 SGB V entrichten.
Weiterhin erreichen Sie einen Ansprechpartner bezüglich des Entlassmanagements in der Zeit von
Montag – Freitag 09.00 Uhr – 19.00 Uhr
Samstag, Sonntag 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Tel. 04 51 / 14 07 73 19